Noratis Zahlungsverpflichtungen Investorenvereinbarung

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Eschborn, 3. Juli 2024, 18:05 CET/CEST
– Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4/ WKN: A2E4MK, Anleihen: ISIN: DE000A3H2TV6/WKN: A3H2TV, ISIN: DE000A3E5WP8/WKN: A3E5WP) gibt bekannt, dass die Merz Real Estate GmbH & Co. KG („Merz Real Estate“), Mehrheitsaktionär der Noratis AG, dem Vorstand der Noratis AG heute mitgeteilt hat, dass sie ihre Verpflichtungen aus der am 20. März 2020 abgeschlossenen Investoren- und Festbezugsvereinbarung („Investorenvereinbarung“) im Jahr 2024 noch in Höhe von EUR 10 Mio. durch Bareinlagen in die Noratis AG erfüllen wird.

Zudem hat die Merz Real Estate der Noratis AG mitgeteilt, dass sie sich unter der Voraussetzung der Umsetzung bestimmter Maßnahmen und der Erfüllung von Bedingungen verpflichtet, der Noratis AG weitere bis zu EUR 16 Mio. durch eine weitere Kapitalerhöhung zur Verfügung zu stellen. Dabei reduziert sich diese Verpflichtung der Merz Real Estate in dem Umfang, in dem andere Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben.

Die Details einer entsprechenden Vereinbarung müssten zwischen der Noratis AG und der Merz Real Estate noch vereinbart werden.

Von den von der Merz Real Estate im Rahmen der Investorenvereinbarung zugesagten Bareinlagen im Rahmen von Kapitalerhöhungen in Höhe von bis zu EUR 50 Mio. sind der Noratis AG bisher rund EUR 24 Mio. zugeflossen.